Informationen zum ElektroG / zur Elektroaltgeräteentsorgung
Informationen und Rücknahmepflichten gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Laut Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) haben wir die privaten Haushalte zu informieren:1.) Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräte müssen ihre Produkte, die nach dem 23. November 2005 in Verkehr gebracht werden, mit einem Symbol kennzeichnen (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) und kostenlos zurücknehmen. Derartige Altgeräte sind nicht mit dem Hausmüll zu entsorgen, sondern zu trennen, zu sammeln und über geeignete Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.
2.) Private Haushalte haben die Elektroaltgeräte (EAG), die Sie nicht mehr nutzen möchten, umweltgerecht zu entsorgen. Dabei haben sie die Elektroaltgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen und Altbatterien und Altakkumulatoren vom EAG zu trennen, wenn diese nicht vom Elektroaltgerät umschlossen sind und soweit EAG nicht nach § 14 Abs. 5 S. 2 und 3 ElektroG separiert werden, um sie für die Wiederverwendung vorzubereiten.
3.) Wir als Vertreiber mit einer Verkaufs- sowie Lager- und Versandfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m² sind verpflichtet,
a.) bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen, und
b.) Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, in haushaltsüblichen Mengen entweder im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen, wobei hier die Rücknahme nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft ist.
Elektro- und Elektronikgeräten, die unter das ElektroG fallen, sind insbesondere die in der Anlage 1 zum ElektroG aufgeführten Geräte.
Ihre Elektro-Altgeräte (EAG) können Sie bei unserer Geschäftsstelle unter der Adresse:
ErsatzteilDIRECT, Lembergstr. 30, 72766 Reutlingen
während der Öffnungszeiten unentgeltlich abgeben.
Alternativ können Sie als Kunde kostenfrei ein Retourelabel über unseren Service anfordern.
4.) Wir weisen darauf hin, dass der Endnutzer selbst für die Sicherung und Löschung der personenbezogenen Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auf dem zu entsorgenden EAG verantwortlich ist. NBB übernimmt insoweit keine Haftung für einen möglichen Datenverlust oder Datenmissbrauch und eventuell daraus entstehende Schäden.
Symbol auf Elektro- und Elektronikgeräten
Diese durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht in den Hausmüll gehören.
Sie müssen die Altgeräte an einer Erfassungsstelle abgeben.
Vor der Abgabe haben Sie Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, von diesem zu trennen.